Steuern sparen mit Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen
Fabian Erbersdobler2021-07-12T16:16:33+02:00Seit 2010 sind Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge) und Pflegepflichtversicherungsbeiträge (PV-Beiträge) in unbegrenzter Höhe abziehbar, soweit sie auf eine Basisversorgung entfallen. Dabei sind die sog. Komfortleistungen (Chefarztbehandlung, Ein-Bettzimmer Krankenhaus, Zusatzversicherungen usw.) aus den KV-Beiträgen heraus zu rechnen. Andere Versicherungsbeiträge (beispielsweise Beiträge zu Haftpflicht- [...]