erbschafts-schenkungssteuer
VIELE STEUERN? EIN PARTNER.
Beratung zu Erbschafts- und Schenkungssteuer

Wer schon einmal bei einer Erbauseinandersetzung dabei war, weiß, dass auch der Staat immer seine Hand aufhält. Daher ist neben der zivilrechtlichen auch die steuerliche Ausgestaltung einer Erbfolge von entscheidender Bedeutung.

CENTURA wird nicht erst im Erbfall, also beim Ableben eines Angehörigen, für Sie aktiv, sondern bereits vorab im Rahmen der strategischen Vorfeldberatung. Planen Sie mit uns Ihre unternehmerische Zukunft, damit im Erbfall nicht bereits ein Großteil Ihres Vermögens durch die Steuer verloren geht.

Wir unterstützen Sie bei:
  • der Gestaltung von steueroptimalen Testamenten und Erbverträgen,
  • der Planung der Vermögensnachfolge für Privatvermögen,
  • der vorweggenommenen Erbfolge und Schenkungen,
  • Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung.
Wussten Sie übrigens, dass…
  • die Freibeträge der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) nur alle zehn Jahre genutzt werden können?
  • eine mehrfache Besteuerung von Vermögen durch eine optimierte Übertragung des Vermögens reduziert (Steuersparmodelle) oder sogar vermieden werden kann?
  • der Gesetzgeber immer mehr die bestehenden Vorteile bei Vermögensübertragungen beschneidet?

Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesen und vielen weiteren Fragen rund um das Thema Erbrecht.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Nachfolgeberatung.