internationales_steuerrecht
VIELE STEUERN? EIN PARTNER.
Internationales Steuerrecht

Auch wirtschaftliche Beziehungen gehen heutzutage weit über die Landesgrenzen hinaus. Dies gilt besonders für Unternehmen in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich.

CENTURA ist auch in Fragen des internationalen Steuerrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir kommen täglich mit internationalem Recht in Berührung und kennen uns darin bestens aus. Wir begleiten Sie zuverlässig bei Ihren Auslandsaktivitäten, vom einfachen Schriftverkehr bis hin zur rechtlichen Vertretung vor den dortigen Finanzbehörden. Dabei arbeiten wir eng mit ausländischen Berufskollegen zusammen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Unsere Beratung umfasst unter anderem:

  • Betriebsstättengründung im Ausland
  • Betriebsstättengründung ausländischer Unternehmen in Deutschland
  • Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
  • Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
  • Anträge in Vorsteuervergütungsverfahren
  • Steuerplanung beim Aufbau von Beteiligungsstrukturen
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Internationale Erbschaft- und Schenkungsteuer

Auch Privatpersonen beraten wir grenzüberschreitend:

  • Welcher Staat darf mein Einkommen besteuern?
  • Was ist ein Grenzpendler?
  • Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht?
  • Erstellen von Einkommensteuererklärungen
  • Vertretung vor ausländischen Finanzbehörden