Bayern zahlt Unternehmen bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen zurück
Fabian Erbersdobler2021-07-12T15:21:15+02:00Bayern dreht gerade an allen möglichen Stellschrauben um unsere Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten. Grundsätzlich müssen Unternehmer nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums bis zum 10. des Folgemonats ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Auf Antrag kann den Unternehmen [...]