Bayern zahlt Unternehmen bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen zurück
Bayern dreht gerade an allen möglichen Stellschrauben um unsere Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten.
Grundsätzlich müssen Unternehmer nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums bis zum 10. des Folgemonats ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Auf Antrag kann den Unternehmen eine Dauerfristverlängerung um einen Monat gewährt werden. Bei Unternehmen mit monatlichem Voranmeldungszeitraum ist dies jedoch von der Leistung einer Sondervorauszahlung abhängig. Diese beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr und wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet.
Zur Schaffung von Liquidität soll diese Sondervorauszahlung, den Unternehmen wieder zur Verfügung gestellt werden.
Über Fabian Erbersdobler
Fabian Erbersdobler ist Geschäftsführer und Steuerberater bei CENTURA. Als Diplom Betriebswirt (FH) engagiert er sich in folgenden Tätigkeitsgebieten: Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Internationales Steuerrecht, Sanierung und Insolvenzberatung, EDV-Beratung und Nettolohnoptimierung.
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