Angabe Leistungsdatum bei Barrechnungen
Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über 150 Euro, dann sind für Zwecke des Vorsteuerabzugs sämtliche Rechnungsangaben des § 14 Abs. 4 UStG erforderlich. Dies gilt auch für Barrechnungen. Eine Ausnahme sieht das Umsatzsteuergesetz für Barrechnungen über 150 Euro vor. Lediglich…