Bis zum 11.01.2024 gibt es von der Finanzverwaltung ein kleines Geschenk!

In unserem aktuellen Mandantenbrief zum Jahresende haben wir über die Thematik bereits informiert.

Soll die Versteuerung der Privatentnahme des Eigenverbrauchs einer PV Anlage vermieden werden, ermöglicht nun die Finanzverwaltung die Entnahme der PV-Anlage in das sog. Privatvermögen des Unternehmers. Dies ist eigentlich nur in den Fällen möglich, in denen mehr als 90 % des erzeugten Stroms für nichtunternehmerische also private Zwecke verwendet. Dies wird in der Praxis nur selten der Fall sein.

Doch die Finanzämter zeigen sich großzügig:
Der Nachweis der Verwendung des erzeugten Stroms für nichtunternehmerische Zwecke kann auch durch die nicht nur gelegentliche Ladung des Stroms in ein E-Fahrzeug, einen Batteriespeicher oder den Betrieb einer Wärmepumpe erfüllt werden. Wesentlich ist, dass weder Fahrzeug, Batteriespeicher noch Wärmepumpe wiederum dem Unternehmen zugeordnet wurden und aus deren Lieferung also Vorsteuer durch den Betreiber der PV-Anlage in Anspruch genommen wurde.
Damit kann praktisch in den obigen Fällen ohne weiteren Nachweis des Umfangs der privaten Stromnutzung die Besteuerung des privaten Stromverbrauchs vermieden werden.

Und es kommt noch besser:
Erklärt man gegenüber dem Finanzamt die Entnahme der PV-Anlage in das Privatvermögen bis zum 11.1.2024 dann braucht bereits im gesamten Jahr 2023 keine unentgeltliche Wertabgabe besteuert werden – das sind doch einmal hoch erfreuliche Nachrichten für viele PV-Anlagen-Betreiber!

Beachten Sie:
Unabhängig von der Erklärung der Entnahme in das Privatvermögen sind Sie als Betreiber einer Altanlage an die Option zur Regelbesteuerung (keine Inanspruchnahme Kleinunternehmerregelung, s. o.) gebunden. Einspeisungen in das Versorgernetz sind daher weiterhin steuerpflichtig.

Ausführlichere Informationen und ein Musteranschreiben für das Finanzamt finden sie im Downloadbereich unserer Mandantenbriefe.

 

Bei den oben stehenden Informationen handelt es sich um nicht abschließende Informationen, welche keine Beratung – juristischer oder anderer Art – darstellen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte und für Handlungen, die auf Grundlage dieser Informationen unternommen werden.
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