Aktuell werden Fördermaßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen, bei Investitionen in hocheffiziente und sparsame Technologien angeboten.
Für das Jahr 2014 wurde die Fördermaßnahme um den Punkt „Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik“ erweitert.
Investitionen von 2.000 Euro bis 30.000 Euro werden mit einem Zuschuss von 30% gefördert.
Zu Grunde gelegt wird das Netto-Investitionsvolumen, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Planung und Installation.
Zum anderen wird der Austausch der kompletten Leuchten gefördert. Hierbei sind auch die Gehäuse, Reflektoren, Verkabelungen, etc. förderfähig.
Die Förderung kann bis zum 31.12.2014 in Anspruch genommen werden.
Bei der Investition muss es sich allerdings um eine Ersatzinvestition handeln. Neu- oder Errichtungsinvestitionen werden nicht gefördert.
Im Gegensatz zu der “Systemischen Optimierung” von mehreren Maßnahmen, wird kein Energieeinsparkonzept eines Energieberaters gefordert.
Die LED – Leuchten und Lampen müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen und die Vorgaben der DIN EN 12464 (Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten) sind zu beachten.