Seit der Überarbeitung der GoBD vom 28.11.2019 gelangt die Verfahrensdokumentation zunehmend in den Fokus der Betriebsprüfer.
Erfahrungen zeigen, es wird in künftigen Betriebsprüfungen zunehmend die Frage nach den Verfahrensdokumentationen kommen. Betriebsprüfer machen sich vermehrt auf die Suche nach formellen Fehlern. Das ist für den Prüfer von Vorteil, da formelle Mängel sehr schnell und einfach festgestellt werden können. Insbesondere dann, wenn die nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) geforderte Verfahrensdokumentation unvollständig ist oder sogar komplett fehlt. Somit kann der Prüfer die Buchhaltung in Zweifel ziehen und der Steuerpflichtige muss dann die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nachweisen.
Die Verfahrensdokumentation dient der Beweiskraft von Buchführung und Aufzeichnungen, ihrer Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit. Damit sind u. U. unternehmensinterne Prozessabläufe diesen Erfordernissen anzupassen.
Wir sind unseren Mandanten bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation gerne behilflich.
Zudem bietet es sich auch an, die bestehenden Prozesse zu analysieren und im Rahmen der Digitalisierung zu optimieren.
Bei Interesse wenden Sie sich an Ihre gewohnten Ansprechpartner.
Nachfolgend finden sie ein Muster von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.
Muster Verfahrensdokumentation