Über den Investitionsabzugsbetrag können Sie für eine Anschaffung, die für die kommenden drei Jahre geplant ist, bereits heute eine Gewinnminderung in Höhe von 40 % der geplanten Anschaffungskosten erreichen. Hierfür muss Ihr Betrieb die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

-Bei bilanzierenden Unternehmen darf das Betriebsvermögen nicht größer als 235.000 € sein

-Bei Land- und Forstwirten darf der (Ersatz-) Wirtschaftswert höchstens 125.000 € betragen

-Bei Betreiben, die Ihren Gewinn nach der Einnahmenüberschusserrechnung ermitteln, darf der  Gewinn nicht über 100.000 € liegen