Eltern können nun doppelt so lang Unterstützung bekommen, wenn ihr Kind ab dem 1. Juli zur Welt kommt.

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(Quelle: www.bmfsfj.de)

Wie war die Elterngeld-Regelung bislang?

Bislang erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung erhalten. Dies bleibt weiter bestehen. Das neue ElterngeldPlus kann mit der alten Regelung kombiniert werden oder ein Ersatz sein.

Was ändert sich durch das ElterngeldPlus?

Am 1. Januar trat das Gesetz zum Elterngeld Plus in Kraft. Die Leistungen gelten nun für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli geboren werden. Vätern und Müttern wird die Möglichkeit eröffnet, ein ElterngeldPlus bis zu 28 Monaten zu beziehen, wenn sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Neben ihrem Gehalt erhalten sie weiter Geld vom Staat. Ein Elterngeldmonat wird somit zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten Väter und Mütter die Möglichkeit, vier weitere Monate ElterngeldPlus zu beziehen. Voraussetzung: Mutter und Vater müssen in den vier Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dies soll ein Anreiz dafür schaffen, dass Männer und Frauen die Kindererziehung ausgewogener gestalten können.

Wie hoch sind die Leistungen?

Beim klassischen Elterngeld gibt es 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens aber 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Die Plus-Variante beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde – mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.

Broschüre: ElterngeldPlus

Weitere Informationen finden Sie hier: www.elterngeld-plus.de