Der Bundestag hat das Gesetz zur Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag am 18.06.15 beschlossen.

Die Zustimmung des Bundesrates wird noch für Juli erwartet.
Bis zur Auszahlung bzw. Berücksichtigung der erhöhten Beträge dauert es aber noch. Voraussichtlich im Dezember erfolgt dann die Auszahlung rückwirkend.

Der steuerliche Grundfreibetrag wird im Jahr 2015 um 118 auf 8.472 € und im Jahr 2016 um weitere 180 auf dann 8.652 € erhöht.
Der Kinderfreibetrag wird für 2015 um 144 € und für 2016 um weitere 96 € erhöht.
Das Kindergeld wird für 2015 um 4 € und 2016 um weitere 2 € pro Monat und Kind erhöht.
2016 wird der Kinderzuschlag für Geringverdiener um einen Betrag von 20 € auf dann 160 € monatlich angehoben.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird rückwirkend ab Januar 2015 um 600 € auf 1.908 € angehoben und für jedes weitere im Haushalt lebende Kind um 240 € aufgestockt.