Die E-Bilanz steht unmittelbar bevor!

Was dies für Ihr Unternehmen bedeutet, darüber möchten wir Sie kurz informieren:

a) Der Start
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2013 (bei abweichendem Geschäftsjahr 2013/2014) ist auf elektronischem Wege an die Finanzverwaltung zu übertragen. Hierbei ist nicht nur der Übertragungsweg geändert, sondern die Finanzverwaltung verlangt deutlich detaillierte Angaben in den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, als dies bisher notwendig war.

b) Der Übertragungsweg
Die elektronische Übertragung erfolgt mittels des Datensatzes XBRL. Dieser Datensatz findet auch Verwendung bei der Einreichung der Unterlagen zum elektronischen Bundesanzeiger für die Offenlegung auf www.unternehmensregister.de.

c) Die betroffenen Unternehmen
Betroffen von den Regelungen zur E-Bilanz sind alle bilanzierenden Betriebe. Es ist dabei gleichgültig, aus welchem Grunde bilanziert wird. Egal, ob Bilan-zierungspflicht nach HGB, aufgrund des Steuerrech-tes oder aus welchen Gründen auch immer besteht oder ob einfach freiwillig bilanziert wird: Die Abschlüsse sind von den Regeln der E-Bilanz betroffen.

d) Die Zielstellung der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung möchte mit der Einführung der E-Bilanz nicht nur die Daten auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt bekommen, sondern auch eine Vereinheitlichung der Inhalte von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bei allen Unternehmen erreichen. Zielstellung ist ein durch die EDV der Verwaltung schematisch auswertbarer Datensatz. Dieser Datensatz erfordert ein deutlich feingliedrigeres Aufteilen der Sachverhalte auf Bu-chungskonten (Taxonomie genannt), als dies bisher der Fall war.
Die Finanzverwaltung verfolgt dabei einen risikoorientierten Ansatz und möchte gezielt diese Unternehmen, die der detaillierten Aufteilung der Sachverhalte auf die Buchungskonten nicht und nur in geringem Umfang nachkommen, weitergehenden Prüfungen unterziehen.

e) Der Umstellungsaufwand für Selbstbucher
Es ist notwendig, bereits auf Ebene der laufenden Finanzbuchhaltung die Aufteilung der Geschäftsvor-fälle auf die entsprechenden Konten vorzunehmen, da einen nachträgliche Umbuchung nur unter großem Aufwand möglich ist.
Es ist somit unumgänglich, dass Sie im Rahmen der durch Sie erstellten Finanzbuchhaltung bereits eine detaillierte Aufgliederung der einzelnen Sachverhalte vornehmen. Sie sollten dabei den von Ihnen verwendeten Kontenrahmen auf Kompatibilität zu den Vorgaben der Taxonomie überprüfen. Auch inhaltlich ist es notwendig, sich mit den nunmehr geltenden Vorgaben auseinander zu setzen. Sie sollten davon ausgehen, dass der Buchungsaufwand beträchtlich ansteigen wird.

f) Der Umstellungsaufwand bei Buchhaltung durch den Steuerberater
Wir als Ihr Partner bei der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, stellen das notwendige Wissen und die EDV-technischen Voraussetzungen sicher, so dass Sie hier nichts zu unternehmen brauchen.

Falls Sie in diesen Bereichen Unterstützung benötigen, stehen wir als Ihr Partner in sämtlichen Angelegenheiten rund um Steuern und Rechnungswesen gerne zur Verfügung.