Nach dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014 ist mit Mehrausgaben bei den Nebenkosten fest zu rechnen.
Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von derzeit 3.937,50 EUR auf 4.050 EUR im Monat (bzw. jährlich von 47.250 auf 48.600 EUR) steigen. Bei einem unveränderten Beitragssatz mit einem Arbeitgeberanteil in Höhe von 7,3 % macht das im Jahr eine Mehrbelastung von 98,55 EUR aus. Das gilt für alle Arbeitnehmer mit einem Entgelt regelmäßig über der neuen BGrenze.
Beim Beitragssatz zur Krankenversicherung soll es jedoch keine Änderungen geben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird wie in den Jahren 2011, 2012 und 2013 auch im Jahr 2014 wohl erneut 0,00 Euro betragen. Deshalb gibt es auch wie bisher keinen Sozialausgleich.
Pflegeversicherung
Anders könnte es wahrscheinlich in der Pflegeversicherung aussehen. Hier ist eine Anhebung des Beitragssatzes sogar wahrscheinlich.
Bleibt es jedoch bei einem Arbeitgeberanteil von 1,025 % (ausgenommen Sachsen), machen die Mehrkosten durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für jeden Beschäftigten mit Entgelt oberhalb der Grenze zusätzlich 13,84 EUR aus.
Deutliche Beitragsbemessungsgrenze-Anpassung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
Für die Arbeitslosenversicherung ist im Beitragssatz keine Veränderung zu erwarten. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf monatlich 5.950 EUR (Ost 5.000 EUR) bedeutet im Westen für den Arbeitgeberanteil monatlich einen finanziellen Mehraufwand in Höhe von 16,46 EUR bzw. jährlich 197,16 EUR.
Allerdings könnte 2014 der Beitragssatz zur Rentenversicherung um 0,5 % auf dann 18,4 % gesenkt werden. Dies würde die Mehrbelastung durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung mehr als aufheben.
Umlage zur Künstlersozialversicherung
Der Entwurf der Künstlersozialabgabeverordnung sieht für 2014 erneut einen deutlich erhöhten Abgabesatz von 5,2 % vor.
Auch ohne steigende Beitragssätze wird für die meisten Arbeitgeber aufgrund von Lohnerhöhungen in 2014 mehr Geld an die Sozialversicherungsträger abzuführen sein.
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